Ein Lebenshilfe-Mitarbeiter bei einem Beratungstermin. Bei den Beratungseinsätzen der Ambulanten Dienste erhalten häuslich Pflegende von Menschen mit Behinderung Unterstützung und Informationen.

Beratungseinsätze

- nach § 37, Abs. 3, SGB XI -

Als zugelassenes niedrigschwelliges Betreuungsangebot sind die Ambulanten Dienste Anbieter der so genannten „Beratungseinsätze“.

Diese Einsätze bieten regelmäßige Beratung und Information für die häuslich Pflegenden.

Wird ein Mensch mit Pflegegrad 2 bis 5 zuhause betreut und gepflegt, muss die „Sicherstellung der Pflege“ in von der Pflegekasse festgelegten Intervallen überprüft werden.

Alle Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf und einem Pflegegrad von mindestens 2, die zuhause betreut werden, können die "Beratungseinsätze" in Anspruch nehmen.

Warum soll ich diese Einsätze von der Lebenshilfe durchführen lassen?

Menschen mit Behinderung haben hinsichtlich Pflege, Betreuung und Begleitung häufig andere Bedarfe als ein pflegebedürftiger Mensch ohne Behinderung.

Die Fachkraft der Ambulanten Dienste bietet langjährige Erfahrung sowohl in der Pflege als auch in der Beratung pflegender Angehöriger von Menschen mit Behinderung.

Mögliche Themen der Beratung:

  • Allgemeine Pflegeberatung
  • Beratung bei Fragen zur MDK Prüfung
  • Beratung bei Fragen zu Hilfsmitteln
  • Weitervermittlung an Unterstützungsangebote